Alle für die Anerkennung relevanten Dokumente müssen der SLRG Geschäftsstelle zur Prüfung zugestellt werden. Die SLRG Geschäftsstelle klärt in Zusammenarbeit mit den entsprechenden Fachpersonen ab, ob und auf welcher Stufe (Grund- oder Kaderstufe) die Ausbildung durch die SLRG anerkannt wird.
Die Prüfung der eingereichten Dokumente nimmt bei Ausbildungen, welche der SLRG noch nicht bekannt sind, ungefähr vier Wochen in Anspruch (ab Eintreffen der vollständigen Unterlagen). Bitte stellen Sie den Antrag zur Anerkennung frühzeitig.
Ausbildungen im Bereich Ertrinkungsprävention und Wasserrettung können von der SLRG anerkannt werden, sofern die Themen und Anforderungen der bereits absolvieren Aus- oder Weiterbildung den Anforderungen der SLRG-Kurse entsprechen.
Aus- und Weiterbildungen im Bereich Ertrinkungsprävention und Wasserrettung, die länger als 8 Jahre zurückliegen, können nicht mehr berücksichtigt werden. Hier empfehlen wir den Einstieg mit dem Brevet Basis Pool.
Ist auf dem Nachweis nicht ersichtlich, dass die Ausbildung von der entsprechenden Stelle geprüft ist, müssen Sie als Antragsteller/-in den entsprechenden Nachweis erbringen.
Haben Sie in der Schweiz den BLS-AED-SRC-Komplettkurs erfolgreich absolviert? Dann brauchen Sie keinen Anerkennungsantrag zu stellen. Mit einer solchen Ausbildung kann direkt ein BLS-AED-SRC-Refresher bei einem SLRG-Kursveranstalter absolviert werden. Bringen Sie einfach Ihre Kursbestätigung mit.
Bitte füllen Sie das Antragsformular vollständig aus und lassen Sie uns dieses mit folgenden Dokumenten in Deutsch, Französisch, Italienisch oder Englisch zukommen:
Geschäftsstelle SLRG
Schellenrain 5
6210 Sursee
Tel.: 041 925 88 77
Nach der Anerkennung Ihrer Ausbildung stellt die SLRG Geschäftsstelle Ihnen das Zulassungsschreiben sowie weitere notwendige Dokumente per Mail zu. Im Anschluss können Sie sich im Online-Kurskalender der SLRG für den von der SLRG Geschäftsstelle empfohlenen Kurs anmelden.