Die Empfehlungen der SLRG für aufsichtspflichtige Personen dienen der Risikoreduktion sowie der Prävention von Ertrinkungsunfällen. Unsere Empfehlungen haben keinen direkt rechtlich bindenden Charakter. Nach einem Unfall können die Empfehlungen der SLRG jedoch im Rahmen der Untersuchung des Unfallherganges Berücksichtigung finden.
Grundsätzlich ist/sind es jeweils die übergeordnete/n Institution/en, die die Vorgaben zu Sicherheitsvorkehrungen und benötigter Ausbildung im Rahmen von Aktivitäten am, im und auf dem Wasser vorgibt. Erkundigen Sie sich bei der entsprechenden Institution über mögliche Vorgaben für Aktivitäten mit Gruppen am Wasser.
Die SLRG empfiehlt, dass die Wassersicherheitsausbildungen der Grundstufe alle vier Jahre durch den Besuch eines Wiederholungskurses aufgefrischt werden.